EIDAS

eIDAS (elektronisch IDentifikations, AAuthentifizierung und Vertrauen SDienstleistungen) ist eine EU-Verordnung über Identifizierungsdienste und das Vertrauen in elektronische elektronische Transaktionen im Binnenmarkt. Es handelt sich um eine Reihe von Standards für elektronische Identifikations- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im europäischen Binnenmarkt. Es wurde in der EU-Verordnung Nr. 910/2014 vom 23. Juli 2014 über die elektronische Identifizierung und Aufhebung der Richtlinie 1999/93 / EG mit Wirkung zum 30. Juni 2016 festgelegt. Sie ist am 17. September 2014 in Kraft getreten. Sie gilt ab dem 1. Juli 2016.

eIDAS überwacht elektronische Identifizierungs- und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt der Europäischen Union. Es regelt elektronische Signaturen, elektronische Transaktionen, die beteiligten Behörden und deren Einbettungsprozesse, um den Benutzern eine sichere Möglichkeit zu bieten, Geschäfte im Internet zu tätigen, beispielsweise elektronische Überweisungen oder Transaktionen mit öffentlichen Diensten. Sowohl der Unterzeichner als auch der Empfänger haben Zugang zu einem höheren Maß an Komfort und Sicherheit. Anstatt sich beim Versenden von Papierdokumenten auf herkömmliche Methoden wie Post, Faxdienste oder das persönliche Versenden von Papierdokumenten zu verlassen, können sie jetzt grenzüberschreitende Transaktionen durchführen, z. B. mit der „1-Klick-Technologie“. 

eIDAS hat Standards geschaffen, in denen elektronische Signaturen, qualifizierte digitale Zertifikate, elektronische Siegel, Zeitstempel und andere Nachweise für Authentifizierungsmechanismen elektronische Transaktionen mit derselben Rechtsgültigkeit ermöglichen wie auf Papier. 

Die eIDAS-Verordnung trat im Juli 2014 in Kraft. Als Maßnahme zur Erleichterung sicherer und reibungsloser elektronischer Transaktionen in der Europäischen Union. Die EU-Mitgliedstaaten sind verpflichtet, elektronische Signaturen anzuerkennen, die den eIDAS-Standards entsprechen

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